Wenn von Ultraschalluntersuchungen die Rede ist, taucht häufig der etwas rätselhafte Begriff „DEGUM“ auf. Oft allerdings ohne weitere Erklärung. Das ändern wir jetzt: Was also bedeuten DEGUM I, II und III?
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (= DEGUM) hat die Ultraschalldiagnostik in drei Stufen unterteilt. Jede Stufe setzt eine besondere Qualifikation des Untersuchers voraus. Zusätzlich muss das Ultraschallgerät festgelegte technische Anforderungen erfüllen.
Für die Ultraschalldiagnostik während der Schwangerschaft bedeutet das folgendes:
Stufe I: Die Ultraschall-Diagnostik der Stufe I umfasst lediglich die Beurteilung der Gebärmutter, der Fruchtwassermenge und der Plazenta sowie die Einschätzung der Größenentwicklung des ungeborenen Kindes. Sogenannte Hinweiszeichen werden genutzt, um Entwicklungsstörungen zu erkennen und eine weitere Abklärung zu veranlassen.
Stufe II: Bei der DEGUM-Stufe II werden deutlich erhöhte Anforderungen an die Qualifikation des Arztes und an die Gerätetechnologie gestellt. Es wird eine mehrjährige Erfahrung mit der Methode vorausgesetzt, zwei Untersuchungssysteme sollten vorhanden sein und die Möglichkeit der Videodokumentation zur Verfügung stehen. Außerdem wird Vertrautheit mit den wichtigsten krankhaften Befunden und ihrer Beurteilung erwartet. Bietet eine gynäkologische Praxis einen feindiagnostischen Organultraschall bzw. eine fetale Missbildungsdiagnostik oder Fehlbildungsdiagnostik an, muss die DEGUM II-Qualifikation nachgewiesen werden.
Stufe III: Untersuchungen der Stufe III werden in hoch spezialisierten Kliniken oder Praxen durchgeführt, die häufig auch über die Möglichkeit weiterer invasiver Diagnostik (z.B. Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie) verfügen.