Schredder mit Partikelschnitt

Seitdem wir unsere Qualität managen – zielgerichtet, erfolgsorientiert und zertifizierungswürdig – haben wir (abgesehen von den neubezogenen lila Liegen, den Leitzordnern mit den dokumentierten Arbeitsabläufen, der Augenschutzbrille, dem Fluchtwegschild und dem Feuerlöscher-Hinweisschild …) auch einen neuen Schredder. Das ist mein kleiner Liebling. Ich mag ihn, weil er mir so nett aus der Hand frisst.

 

Außerdem ist er nicht irgendeine Art Papierkorb, der alle brisanten Unterlagen in Streifen schneidet und lediglich mittelschwere Puzzels produziert. Unser Schredder beherrscht den „Partikelschnitt“! Das muss ihm erstmal einer nachmachen! Er schneidet nicht nur längs sondern auch quer. Seine Arbeitsleistung entspricht der Sicherheitsstufe 4. Dermaßen geadelt werden nur Schredder, deren Schnipsel nicht länger als 15 mm und nicht breiter als 2 mm sind. Das nenne ich klare Regeln. Da weiß man doch, woran man ist.

 

Statt Schredder zu füttern, könnten wir uns auch einer der vielen Entsorgungsfirmen anvertrauen. In diesem Fall wären aber dringend einige Fragen zu klären: Haben die überhaupt zugriffssichere Behälter und Spezialfahrzeuge? Führen sie die Aktenvernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und DIN 32757-1 durch? Und – ganz wichtig – wird das auch lückenlos dokumentiert? Kurzum: Sind die überhaupt zertifiziert???

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