![Schwangerschaft, Infektionen, Krankheiten, Praxis Dostal, Stuttgart Bild:©istockphoto](typo3temp/pics/a8ff4d4ff9.jpg)
Krebsvorsorge: Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Im Rahmen der Krebsfrüherkennung haben die gesetzlichen Krankenkassen
folgende Leistungen festgelegt:
Ab dem 20. Lebensjahr
Erhebung der Vorgeschichte
Begutachtung (Spiegeleinstellung) des Muttermundes
Zellabstrich vom Muttermund - ‚Pap-Test'
Gynäkologische Tastuntersuchung
Beratung und weitere Abklärung
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten
Zusätzlich ab dem 45. Lebensjahr
Untersuchung des Enddarmes
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
einfacher Test auf Blut im Stuhl (Hämoccult) - bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre
Wichtiger Hinweis: Für die kassenärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gilt, dass die medizinischen Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein sollten. "Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." (Sozialgesetzbuch V. § 12)
Patientinnen, die eine umfassende Krebsfrüherkennung mit modernen Untersuchungsmethoden wünschen, bieten wir ein Ergänzungprogramm mit eigenverantwortlichen Gesundheitsleistungen (IgeL) an.