Krebsvorsorge: Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Im Rahmen der Krebsfrüherkennung haben die gesetzlichen Krankenkassen
folgende Leistungen festgelegt:


Ab dem 20. Lebensjahr

Erhebung der Vorgeschichte

Begutachtung (Spiegeleinstellung) des Muttermundes

Zellabstrich vom Muttermund - ‚Pap-Test'

Gynäkologische Tastuntersuchung

Beratung und weitere Abklärung

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr

Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten

Zusätzlich ab dem 45. Lebensjahr

Untersuchung des Enddarmes

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr

einfacher Test auf Blut im Stuhl  (Hämoccult) - bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre

 

Wichtiger Hinweis: Für die kassenärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gilt, dass die medizinischen Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein sollten. "Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." (Sozialgesetzbuch V. § 12)

Patientinnen, die eine umfassende Krebsfrüherkennung mit modernen Untersuchungsmethoden wünschen, bieten wir ein Ergänzungprogramm mit eigenverantwortlichen Gesundheitsleistungen (IgeL) an.

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