![Untersuchung, Teenagersprechstunde, Praxis Dostal, Stuttgart Bild:©istockphoto](typo3temp/pics/eacba0b41e.jpg)
Teenagersprechstunde:
Wann ist der erste Besuch angesagt?
Der erste Besuch in einer gynäkologischen Praxis ist vielen Mädchen oder jungen Frauen unangenehm. Es ist ihnen peinlich, einem fremden Menschen Einblick in einen intimen Bereich zu geben. Diese Gefühle sind verständlich und normal. Auf die besondere Situation unserer jungen Patientinnen nehmen wir selbstverständlich Rücksicht!
Wir respektieren Ihre Wünsche. Geben Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung Bescheid, ob Sie lieber von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt untersucht werden möchten. In jedem Fall können Sie sich auch von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.
Nicht immer ist eine gynäkologische Untersuchung unbedingt notwendig. Ohne körperliche Beschwerden können Sie sich auch einfach nur beraten lassen – auch wenn es um die Wahl eines Verhütungsmittels geht.
Bei folgenden Problemen ist ein Besuch wichtig:
- Bei Juckreiz oder Brennen im Scheidenbereich,
- bei einem stark riechenden Ausfluss,
- bei einer schmerzhaften Regel,
- wenn die Regel ausbleibt oder Sie vermuten schwanger zu sein.
Was geschieht bei der Untersuchung?
Zur Untersuchung nehmen Sie auf dem gynäkologischen Stuhl Platz. Die Beine sollten bequem auf den Halterungen liegen.
Spekulum-Untersuchung:
Die Ärztin oder der Arzt führt als erstes das Spekulum (Scheidenspiegel) in die Scheide ein. Der Muttermund (das untere Ende der Gebärmutter) kann nur mit Hilfe des Spekulums betrachtet werden. Mit einem Wattestäbchen wird im Allgemeinen ein- bis zweimal im Jahr eine Zellprobe (=Abstrich) entnommen, die unter dem Mikroskop untersucht wird. Diese Untersuchung erfolgt im Rahmen der Krebsvorsorge und ist nicht schmerzhaft. Ist eine Patientin noch Jungfrau, werden sehr kleine Instrumente verwendet.
Tastuntersuchung:
Anschließend wird eine Tastuntersuchung durchgeführt, bei der die Ärztin oder der Arzt einen Finger in die Scheide einführt, um die Lage der Gebärmutter und der Eierstöcke zu überprüfen. Daran kann man erkennen, ob bestimmte Krankheiten oder eine Schwangerschaft vorliegen.
Welche Rechte haben Sie?
Für die Verordnung der Pille und auch der „Pille danach“ gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pille auch schon ab 14 Jahren erhältlich.
Die Ärzte und alle Mitarbeiterinnen der Praxis unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen nichts über Ihr Anliegen, Ihre Beschwerden oder Ihre Krankheit an andere Personen (z.B. an Ihre Eltern oder Ihren Freund) weitergeben.
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www.loveline.de
Das Jugendportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)