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Pränatale Diagnostik:
Feindiagnostischer Ultraschall / Fehlbildungsdiagnostik (DEGUM II)
Durchführung: 20. - 22. SSW
Der Organ-Ultraschall (auch Feindiagnostik oder differenzierter Ultraschall genannt) ist wesentlich umfangreicher als die Ultraschall-Untersuchung, die gemäß den Mutterschaftsrichtlinien in diesem Zeitraum vorgesehen ist. Neben speziellen Geräten erforert er eine besondere Qualifikation (DEGUM II) der Untersuchenden.
Ablauf der Untersuchung
Bei guten Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, dauert eine umfassende feindiagnostische Untersuchung etwa 45 - 50 Minuten. Dabei werden alle dartstellbaren Organe und Merkmale des Ungeborenen betrachtet und folgende Punkte beurteilt:
- das altersentsprechende kindliche Wachstum
- die Fruchtwassermenge sowie die Lage und das Aussehen der Plazenta
- das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe inklusive des Herzens
- der Blutfluss in der Nabelschnur und das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen (zur Beurteilung der Mutterkuchenfunktion und -reifung)
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Bedeutung und Konsequenzen
In erster Linie dient diese umfassende Untersuchung dazu, bei Auffälligkeiten in der Vorsorge eine exakte Diagnose zu stellen und Risikoschwangerschaften zu begleiten.
Wird eine Erkrankung oder Fehlbildung des Kindes festgestellt, so können wir gemeinsam mit der Patientin rechtzeitig Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf (z.B. weitere Diagnostiken oder Therapien) oder für die Geburt (z.B. Einbindung weiterer Spezialisten, Auswahl der Entbindungsklinik) ableiten.
Vielen werdenden Eltern hilft der Ultraschall, die Beziehung zu ihrem ungeborenen Kind zu vertiefen. Ein unauffälliger Organ-Ultraschall bringt Ihnen Sicherheit und Beruhigung für den weiteren Schwangerschaftsverlauf. Jede vorgeburtliche Untersuchung kann aber auch unerwartete Auffälligkeiten ergeben und die Eltern vor die Entscheidung über weitere Untersuchungen und Konsequenzen stellen.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine fetale Fehlbildungsdiagnostik werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur übernommen, wenn eine Indikation vorliegt - z.B. bei auffälligen Vorbefunden oder wenn ein Paar bereits ein krankes oder behindertes Kind hat. Ansonsten bieten wir diese Untersuchung als eigenverantwortliche individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.