Pränatale Diagnostik:
Farbdoppler-Ultraschall
Durchführung ab der 27. SSW
Mit Hilfe des Doppler-Ultraschalls kann der Blutfluss in den kindlichen und in einem Teil der mütterlichen Gefäße dargestellt und die Versorgung des ungeborenen Kindes beurteilt werden. Die Doppler-Sonographie wird vor allem in der Spätschwangerschaft (26. - 38. SSW) eigesetzt und ist mit keinerlei Risiko für Mutter und Kind verbunden.
Eine Doppler-Untersuchung ist begründet bei
- Verdacht auf vermindertes Wachstum oder einem Wachstumsstillstand des Kindes
- verminderter Fruchtwassermenge
- Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
- schwangerschaftsbedingter Erkrankung der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Präeklampsie, Diabetes, Nierenerkrankung)
- bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln)
- Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- Mehrlingsschwangerschaften
Ablauf der Untersuchung
Bei jeder Doppler-Untersuchung werden zunächst das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge sowie die Plazentareifung beurteilt. Anschließend messen wir
- den Blutfluss in den kindlichen Gefäßen (z.B. Hauptschlagader, Gehirngefäße, Nabelschnur)
- das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen
Bedeutung und Konsequenzen
Der Farbdoppler-Ultraschall gibt Aufschluss über akute oder chronische Mangelzustände der Versorgung des Ungeborenen sowie über die Funktion der Plazenta. Die Doppler-Untersuchung kann einerseits zur Beruhigung der werdenden Eltern beitragen, wenn sich ein anfänglicher Verdacht nicht bestätigt. So zum Beispie wenn das Kind für das Schwangerschaftsalter zu klein ist, sich die Versorgung des Kindes dennoch als gut darstellt.
Andererseits können frühzeitig Situationen erkannt werden, in denen Handlungsbedarf besteht. So können etwa eine intensive vorgeburtliche Betreuung oder in Einzelfällen auch eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.
Kostenübernahme
Die Doppler-Sonographie gehört nicht zur normalen Routine-Kontrolle während der Mutterschaftsvorsorge. Bei auffälligen Vorbefunden werden die Kosten jedoch von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.