Pränatale Diagnostik:
Erweiterte Ultraschalluntersuchungen

Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören während einer unauffälligen Schwangerschaft lediglich drei Ultraschalluntersuchungen zum Leistungskatalog der Krankenkassen.

Das Routine-Ultraschallscreening wird in folgenden Schwangerschaftswochen durchgeführt:

  • Zwischen der 9. und 12.
  • der 19. und 22.
  • und der 29. und 32. Schwangerschaftswoche

Ultraschalluntersuchungen außerhalb dieser Zeiten gelten bei einer unauffälligen Schwangerschaft als eigenverantwortliche Gesundheitsleistungen, deren Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden.

Bei einer erweiterten Ultraschalluntersuchung nehmen wir uns mehr Zeit, den werdenden Eltern das Baby zu zeigen und - wenn es zu erkennen ist - das Geschlecht zu bestimmen.

Gegen Ende der Schwangerschaft kann durch eine erweiterte Ultraschall- Untersuchung die Lage des Kindes kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass das Köpfchen im Becken liegt. Zudem können der Mutterkuchen, die Fruchtwassermenge und das Größenverhältnis des kindlichen Köpfchens zum mütterlichen Becken beurteilt werden.

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