Windpocken (Varizellen)
Infektion und Verlauf
Windpocken (Varizellen) sind eine weitverbreitete Infektionskrankheit, ausgelöst durch das Varizella-Zoster-Virus. Sie tritt vor allem bei Kindern auf und geht einher mit einem bläschenförmigen Ausschlag.
Übertragen werden Windpocken von Mensch zu Mensch. Dies geschieht durch Tröpfcheninfektion, d.h. über Nasen- und Rachensekret (z.B. durch Niesen oder Husten), seltener über den Stuhl und den Urin von Erkrankten.
Vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung vergehen im allgemeinen 10 - 21 Tage. Typische Krankheitszeichen sind früh einsetzendes Fieber, ein Ausschlag mit Pusteln und Bläschen sowie eine mäßige Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens.
In den meisten Fällen wird der Ausschlag etwa 24 Stunden nach dem Einsetzen des Fiebers sichtbar. Er beginnt im Gesicht, auf der Kopfhaut oder auf den Schultern mit zahlreichen roten, weit verstreuten Pusteln, die sich nach und nach über den ganzen Körper ausbreiten. Nach 2 - 3 Wochen verschwindet der Ausschlag wieder.
Besonderheiten in der Schwangerschaft
Die meisten Schwangeren sind durch eine frühere, oft in der Kindheit durchgemachte Infektion geschützt. Jede 20. Frau besitzt aber keine Immunität und kann sich im Schwangerschaftsverlauf bei einem erkrankten Kind oder auch an einem an Gürtelrose erkrankten Erwachsenen mit Windpocken infizieren.
Infektion in den ersten 6 Monaten der Schwangerschaft
Bei einer Infektion der Mutter erkrankt das ungeborene Kind selten. Im Falle einer Infektion, sind die Folgen allerdings schwerwiegend. Es kommt zu einem Hautbefall mit Narbenbildung, unterentwickelten Armen und Beinen, niedrigem Geburtsgewicht, Schädigungen am Auge und am Gehirn und einer hohen Sterblichkeit.
Infektion um den Geburtstermin
Ein besonders hohes Risiko zu erkranken, besteht für das Kind um den Zeitpunkt des Geburtstermins herum. Für etwa ein Drittel der Kinder nimmt die Infektion einen tödlichen Verlauf. Erkrankt die Mutter früher als 4 Tage vor der Entbindung, erhält das Kind mütterliche Antikörper, die es vor der Infektion schützen oder den Krankheitsverkauf deutlich abschwächen. Bei Erkrankungseintritt zwischen dem 4. Tag und dem 2. Tag nach Entbindung ist ein solcher Schutz nicht mehr gewährleistet und des kommt zu einer schweren Infektion des Kindes.
Feststellung des Immunschutzes
Nach einer durchgemachten Windpockeninfektion besteht eine bleibende Immunität und eine Infektion des Kindes kann nicht erfolgen. Für das Ungeborene kann daher nur die Erstinfektion gefährlich werden Daraus ergibt sich, dass Sie zunächst einmal klären sollten, ob Sie früher bereits eine Windpockeninfektion durchgemacht haben und daher geschützt sind.
Sollte dies nicht gewiss sein, kann eine Varizellenserologie durchgeführt werden, deren Kosten allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Diese tragen nur die Kosten, wenn aktuell ein Kontakt mit Erkrankten bestand.
Was tun, wenn kein Immunschutz besteht?
Falls bei Ihnen keine Immunität gegen Windpocken besteht, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen unbedingt beachten:
- Meiden Sie Kontakt mit Kindern, die an Windpocken erkrankt sind, sowie mit Gürtelrosepatienten.
- Sollten Sie dennoch Kontakt mit einem Erkrankten haben, wenden Sie sich bitte sofort an uns und besprechen mit uns das weitere Vorgehen. Wir werden dann schnellstmöglich eine entsprechende Vorsorgebehandlung einleiten.
- Auch eine Impfung gegen Varizellen ist seit kurzer Zeit möglich, darf aber nur bei Nichtschwangeren erfolgen.